Hauptinhalt
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Ort
Mehrzweckhalle5212 Hausen AG
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt an der Einwohnergemeindeversammlung sind alle in Hausen AG wohnhaften Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Einwohner und Einwohnerinnen von Hausen AG, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und die das Ortsbürgerrecht von Hausen AG besitzen.
Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.