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Abteilung Steuern
Die Abteilung Steuern ist für folgendes zuständig:
- Fristerstreckung
- Prüfen der Steuererklärung und Vorbereitung der Veranlagung
- Berechnung der Steuerbeträge
- Protokoll der Steuerkommission
- Eröffnung der Veranlagungsverfügung und des Einspracheentscheids
- Anpassung der provisorische Rechnung
- Grundstückgewinnsteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Allgemeine Informationen
Für das Bezahlen der Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 11.30 | 14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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