Haupinhalt
Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann beim Bezirksgericht Brugg bestellt werden:
Bezirksgericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 Brugg
056 462 30 50
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