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Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. zwei Mal drei Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Die Kosten betragen CHF 61.00.
Merkblatt “Besuchsaufenthalt": www.ag.ch/migrationsamt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 461 70 40 | einwohnerdienste@hausen.swiss |