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Hundekontrolle

Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Hundegesetz (HuG) und der Hundeverordnung (HuV).

An- und Abmeldung (infolge Tod des Hundes oder Besitzerwechsel)
Jede Person in Hausen, die im Besitz eines über drei Monate alten Hundes ist, muss diesen bei der Gemeinde an- oder abmelden. Für die Anmeldung benötigen wir den Heimtierausweis.

Hundetaxe
Die vom Hundebesitzer für jeden Hund zu entrichtende Taxe beträgt CHF 120.00 pro Jahr. Für die in der Zeit zwischen dem 1. November und dem 30. April taxpflichtig werdende Hunde beträgt die Taxe CHF 60.00. Der Einzahlungsschein für die Bezahlung der Hundetaxe wird im Mai per Post zugestellt.

AMICUS
AMICUS ist die schweizerische Datenbank zur Registrierung von Hunden. Die Adressdaten der Personen werden durch die Gemeinde erfasst. Die Hundehaltenden können lediglich noch ihre Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie das Todesdatum ihres Hundes selbst eintragen.


Hundehaltung
Gemäss § 26 Polizeireglement der Gemeinde Hausen sind Hunde so zu halten, dass niemand belästigt wird. Speziell zu beachten ist:

  • Auf öffentlichem Areal ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Bei Begegnungen mit Menschen und Tieren sind Hunde an der Leine zu führen.
  • Im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Spiel- und Grünflächen sowie anderen vom Gemeinderat bezeichneten Orten sind Hunde an der Leine zu führen.
  • Die Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und in den dafür bestimmten Behältern zu deponieren.

 

Zugehörige Objekte