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Identitätskarte und Schweizer Pass
Die Identitätskarte ist bei den Einwohnerdiensten am Wohnort persönlich zu beantragen. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Ab dem siebten Altersjahr muss das Antragsformular durch den Gesuchsteller unterzeichnet werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- 1 aktuelles Passfoto (ab Geburt nötig) - siehe Fotomustertafel
- Abgelaufener Ausweis
- Verlustanzeige eines Schweizer Polizeipostens, wenn Identitätskarte / Pass (auch abgelaufen) gestohlen oder nicht mehr auffindbar / verloren.
Ausweisart | Gültigkeit | Kosten |
ID-Karten | ||
Minderjährige | 5 Jahre | CHF 35.00 |
Erwachsene | 10 Jahre | CHF 70.00 |
Das Kombiangebot (Pass10 und Identitätskarte) ist beim Passamt Aarau zu beantragen via Internet (Ausweiszentrum Aargau) oder telefonisch (062 835 19 28).
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Ausweiszentrum Aargau (PDF, 486.43 kB) | Download | 0 | Merkblatt Ausweiszentrum Aargau |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 461 70 40 | einwohnerdienste@hausen.swiss |