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Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister abmelden können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter der Einwohnerdienste oder online abmelden.
Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer Staatsangehörige:
- Identitätskarte
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Wegzugsadresse
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Wegzugsadresse
Bei einer online Abmeldung können Sie den Link anwählen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 056 461 70 40 | einwohnerdienste@hausen.swiss |