Haupinhalt
Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli
Mit dem Frühling beginnt die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde sowohl im Wald als auch am Waldrand. Aus Rücksicht auf die Wildtiere und die bodenbrütenden Vögel bitten wir die Waldbesucherinnen und
-besucher, auf den Waldwegen zu bleiben und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden. In den Wäldern rund um Hausen AG kontrollieren die Jagdaufsichten der Jagdgesellschaften Eiteberg und Habsburg das Einhalten der Leinenpflicht.
Weitere Informationen: https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/wald/erholungsraum-wald/leinenpflicht