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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (früher Amtsvormundschaft)
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Brugg
Die Gemeinde Hausen ist dem Gemeindeverband Soziale Dienstleistungen Region Brugg angeschlossen.
Zur Hauptaufgabe des Kindes- und Erwachsenenschutzdiensts gehört die Führung von Beistandschaften gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Für die Errichtung der Beistandschaften ist das Familiengericht Brugg zuständig.
Adresse: | Schulthess - Allee 1, 5200 Brugg |
Telefon: | 056 448 90 30 |
Telefax: | 056 448 90 35 |
E-Mail: | soziale.dienstleistungen-kesd@brugg.ch |