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Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung

12. Juni 2024

Ort

Mehrzweckhalle
5212 Hausen AG

Informationen

Voraussetzungen
Stimmberechtigt an der Einwohnergemeindeversammlung sind alle in Hausen AG wohnhaften Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stimmberechtigt an der Ortsbürgergemeindeversammlung sind alle Einwohner und Einwohnerinnen von Hausen AG, welche das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und die das Ortsbürgerrecht von Hausen AG besitzen.

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen.